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GUG · Grundbuchsumstellungsgesetz

§ 20 GUGEröffnung des umgestellten Grundbuchs

3. Abschnitt UMSTELLUNGSVERFAHREN

En vigueurTexte officiel

Sobald die Eintragungen sämtlicher Einlagen einer Katastralgemeinde, einer Landtafel oder eines Eisenbahnbuchs in der Grundstücksdatenbank gespeichert sind, hat das Grundbuchsgericht den Tag festzusetzen, mit dem sie als Grundbuch zu behandeln sind (Eröffnung des umgestellten Grundbuchs).