Welturheberrechtsabkommen (Pariser Fassu · Welturheberrechtsabkommen (Pariser Fassung)
§ 12 Welturheberrechtsabkommen (Pariser Fassu
Artikel XII Artikel römisch zwölf
Der Ausschuß der Regierungsvertreter beruft eine Revisionskonferenz ein, wenn er es für notwendig erachtet oder wenn mindestens zehn Staaten, die diesem Abkommen angehören, es verlangen.