§ 29a GGG
VIII. Akteneinsicht im Strafverfahren römisch acht. Akteneinsicht im Strafverfahren
Die Tarifpost 15 ist in Strafverfahren auch auf die bei der Kriminalpolizei im Rahmen der Gewährung von Akteneinsicht hergestellten Kopien oder Ausdrucke anzuwenden. § 52 Abs. 2 und 3 sowie § 68 Abs. 1 und 2 StPO bleiben unberührt.
Renvoie à
- GGG Art. 52
- GGG Art. 68