§ 6 Durchführung des Europäischen ÜbereinkomSchlußbestimmungen
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem Tag in Kraft, mit dem das Europäische Übereinkommen vom 20. Mai 1980, BGBl. Nr. 321/1985 , über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über das Sorgerecht für Kinder und die Wiederherstellung des Sorgerechts für die Republik Österreich in Kraft tritt.