Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Wappen, Flagge, amtliches Zeichen - Mexi · Wappen, Flagge, amtliches Zeichen - Mexiko

§ 1 Wappen, Flagge, amtliches Zeichen - Mexi

En vigueurTexte officiel

Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Markenschutzgesetzes 1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl. Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des Markenschutzgesetzes 1970 auf die in der Anlage angeführte Staatsflagge, das Staatswappen und ein amtliches Zeichen für Qualitätskontrolle in drei Ausführungsformen der Vereinigten Mexikanischen Staaten Anwendung findet.

Das Zeichen für Qualitätskontrolle wird für in den Vereinigten Mexikanischen Staaten erzeugte („Hecho en Mexico“) oder abgefüllte Waren („Envasado en Mexico“) sowie für dort hergestellte Naturprodukte („Producido en Mexico“) verwendet.