Kennzeichnung von Pelzbekleidung · Kennzeichnung von Pelzbekleidung
§ 1 Kennzeichnung von Pelzbekleidung
Pelzbekleidung im Sinne dieser Verordnung ist Bekleidung, die unter Verwendung von Pelzfellen hergestellt wurde, deren Anteil über den Umfang eines einfachen Besatzes hinausgeht.