§ 20 Übereinkommen über die zivilrechtlichen Artikel 20
KAPITEL III KAPITEL römisch drei RÜCKGABE VON KINDERN
Die Rückgabe des Kindes nach Artikel 12 kann abgelehnt werden, wenn sie nach den im ersuchten Staat geltenden Grundwerten über den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten unzulässig ist.