DSt · Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter
§ 56 DSt
Sechster Abschnitt Rechtsmittelverfahren
Über Beschwerden entscheidet der Oberste Gerichtshof ohne mündliche Verhandlung mit Beschluß.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2014-01-01