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Rechtshilfe in Strafsachen (USA) · Rechtshilfe in Strafsachen (USA)

§ 16 Rechtshilfe in Strafsachen (USA)Rückstellung von Gegenständen

Artikel 16

En vigueurTexte officiel

Wenn dies von der Zentralen Behörde des ersuchten Staates verlangt wird, stellt die Zentrale Behörde des ersuchenden Staates die ihr in Erledigung eines Ersuchens nach diesem Vertrag zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Akten oder Beweisgegenstände so bald wie möglich zurück.