Bibliothèque juridique et analyse de dossiers · Autriche · Belgique · Union européenne
LAWxPERT Connexion Compte gratuit

Rechtshilfe in Zollsachen (Deutschland) · Rechtshilfe in Zollsachen (Deutschland)

§ 31 Rechtshilfe in Zollsachen (Deutschland)

Gegenseitige Unterstützung bei der Zollabfertigung und Erleichterungen bei der Zollabfertigung im Verkehr zwischen den beiden Zollgebieten.

En vigueurTexte officiel

Den bei den vorgeschobenen Dienststellen tätigen Beamten und den mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen und Hausbediensteten wird der Grenzübertritt im Verkehr mit dem Entsendestaat und der Aufenthalt im Dienstort unter Befreiung vom Paß- und Sichtvermerkszwang auf Grund eines von der vorgesetzten Behörde des Beamten ausgestellten Ausweises gestattet.