Zollbehandlung von Warenmustern (Schweiz · Zollbehandlung von Warenmustern (Schweiz)
§ 0 Zollbehandlung von Warenmustern (Schweiz
Provisorische Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, betreffend die Berufsausübung durch die Handelsreisenden und die Zollbehandlung von Warenmustern (Abgeschlossen in St. Gallen am 30. April 1947).
StF: BGBl. Nr. 118/1948
Die Österreichische Bundesregierung und der Schweizerische Bundesrat haben folgendes vereinbart:
Das Regierungsübereinkommen ist nach Erhalt der Genehmigung durch die beiden Regierungen vereinbarungsgemäß am 25. Februar 1948 in Kraft getreten.