AbgEO · Abgabenexekutionsordnung
§ 4 AbgEOExekutionstitel
I. Abschnitt römisch eins. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Als Exekutionstitel für die Vollstreckung von Abgabenansprüchen kommen die über Abgaben ausgestellten Rückstandsausweise in Betracht.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2020-07-01