Vermögenstransfer der Südtiroler Rückopt · Vermögenstransfer der Südtiroler Rückoptanten (Italien)
§ 7 Vermögenstransfer der Südtiroler RückoptArtikel 7
Die Oesterreichische Nationalbank und das Ufficio Italiano dei Cambi werden die erforderlichen Maßnahmen für die technische Durchführung der in diesem Übereinkommen vorgesehenen Zahlungen treffen.