§ 5 Übereinkommen über die Regelung des GrenArtikel 5.
Das Dokument, das im Sinne des vorliegenden Übereinkommens das Recht zum Überschreiten der Staatsgrenze und zum Aufenthalt im jenseitigen Grenzbezirk gibt, ist der Grenzübertrittsschein.
Das Dokument, das im Sinne des vorliegenden Übereinkommens das Recht zum Überschreiten der Staatsgrenze und zum Aufenthalt im jenseitigen Grenzbezirk gibt, ist der Grenzübertrittsschein.