§ 241 FinStrG
Zum 3. Hauptstück
Nebenbeteiligte können nur zum Ersatz der Strafverfahrenskosten verurteilt werden, die ohne ihr Einschreiten nicht entstanden wären.
Historique des modifications
- In Kraft seit 1976-01-01
Zum 3. Hauptstück
Nebenbeteiligte können nur zum Ersatz der Strafverfahrenskosten verurteilt werden, die ohne ihr Einschreiten nicht entstanden wären.