§ 244 FinStrG
Zum 3. Hauptstück
Die Bestimmungen über die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gelten dem Sinne nach auch für das selbständige Verfahren.
Historique des modifications
- In Kraft seit 1976-01-01
Zum 3. Hauptstück
Die Bestimmungen über die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gelten dem Sinne nach auch für das selbständige Verfahren.