Europäisches Währungsabkommen · Europäisches Währungsabkommen
§ 24 Europäisches Währungsabkommen
RECHNUNGSEINHEIT
Die Konten des Fonds werden in einer Rechnungseinheit von 0.88867088 Gramm Feingold geführt.
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RECHNUNGSEINHEIT
Die Konten des Fonds werden in einer Rechnungseinheit von 0.88867088 Gramm Feingold geführt.