§ 27 Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermö
Artikel 27
(1) Dieses Abkommen soll ratifiziert werden und die Ratifikationsurkunden sollen so bald wie möglich in Wien ausgetauscht werden; es tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.
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- Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermö § 0
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