Zollbehandlung von Paletten · Zollbehandlung von Paletten
§ 5 Zollbehandlung von Paletten
Artikel 5
Dieses Abkommen schließt nicht aus, daß für die Ein- und Ausfuhr von Paletten Erleichterungen gewährt werden, die über die im Abkommen vorgesehenen hinausgehen.