Gewährung begünstigter Zollsätze (Rumäni · Gewährung begünstigter Zollsätze (Rumänien)
§ 1 Gewährung begünstigter Zollsätze (Rumäni
Artikel 1
Im Handelsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Republik Rumänien werden österreichischerseits die jeweils geltenden vertragsmäßigen GATT-Zollsätze und rumänischerseits die jeweils in Geltung stehenden niedrigsten Zollsätze uneingeschränkt angewendet.