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Scheidemünzen zu 50 Schilling „50 Jahre · Scheidemünzen zu 50 Schilling „50 Jahre Republik“

§ 1 Scheidemünzen zu 50 Schilling „50 Jahre

En vigueurTexte officiel

Zum Außerkrafttreten vgl. § 20 Scheidemünzengesetz 1988, BGBl. Nr. 597/1988 .

Die Münzen sind aus einer Legierung von 900 Tausendteilen Silber und 100 Tausendteilen Kupfer herzustellen. Ihr Durchmesser hat 34 mm, ihr Rauhgewicht 20 g, ihr Feingehalt 18 g Feinsilber zu betragen. Abweichungen dürfen im Feingehalt 5/1000 und im Rauhgewicht 10/1000 nicht übersteigen.