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Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauc · Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolangelegenheiten (BRD)

§ 8 Rechts- und Amtshilfe in Zoll-, Verbrauc

Akten und andere Gegenstände

En vigueurTexte officiel

(1) Auf Verlangen des ersuchenden Staates wird die Einsicht in Akten und andere Unterlagen sowie die Abschriftnahme daraus gewährt. Die Übersendung von Akten und sonstigen Schriftstücken in Urschrift soll nur verlangt werden, wenn die Erteilung einer Auskunft oder die Übersendung von Abschriften (Ablichtungen) nicht ausreicht.

(2) Übergebene Akten, Schriftstücke in Urschrift und andere Gegenstände sind der ersuchten Behörde sobald wie möglich zurückzugeben; daran bestehende Rechte des ersuchten Staates oder dritter Personen bleiben unberührt.