Amtliche Punzen auf Uhrgehäusen aus Edel · Amtliche Punzen auf Uhrgehäusen aus Edelmetall (Schweiz)
§ 3 Amtliche Punzen auf Uhrgehäusen aus Edel
Artikel 3
Das österreichische Hauptpunzierungs- und Probieramt und das schweizerische Zentralamt für Edelmetallkontrolle stellen einander sogleich nach Inkrafttreten dieses Abkommens Abbildungen der in ihrem Staat vorgeschriebenen amtlichen Stempel und Feingehaltspunzen zu.