§ 3 Abkommen zwischen Österreich und Indien
Artikel 3
Die Regierung von Indien wird die Österreichische Kontrolbank (Anm.: richtig: Kontrollbank) AG von sämtlichen Steuern und öffentlichen Abgaben freistellen, die ansonsten bei Abschluß oder Durchführung des in Artikel 1 erwähnten Darlehensvertrages in Indien erhoben würden.