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Abkommen zwischen Österreich und Sambia · Abkommen zwischen Österreich und Sambia über die Gewährung eines Darlehens

§ 5 Abkommen zwischen Österreich und Sambia

ARTIKEL V ARTIKEL römisch fünf

En vigueurTexte officiel

1. Innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieses Abkommens wird bei der Oesterreichischen Nationalbank zugunsten der Regierung der Republik Sambia ein unverzinsliches Konto in der Höhe von ö. S 18,5 Millionen unter der Bezeichnung „Regierung der Republik Sambia“ eröffnet.

2. Das Ministerium für Planung und Finanzen der Republik Sambia wird hinsichtlich der Inanspruchnahme dieses Darlehens als Bevollmächtigter der Republik Sambia auftreten. Die näheren Bestimmungen bezüglich der Zahlungen werden von der Oesterreichischen Nationalbank direkt mit der Bank von Sambia („Bank of Zambia“) vereinbart.