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Finanzhilfe (Indonesien) · Finanzhilfe (Indonesien)

§ 4 Finanzhilfe (Indonesien)

Artikel 4

En vigueurTexte officiel

Der in Artikel 1 erwähnte Darlehensvertrag mit der Österreichischen Kontrollbank AG wird innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung dieses Abkommens abgeschlossen. Die Lieferverträge für Anlagegüter werden innerhalb eines Jahres nach Unterzeichnung dieses Abkommens abgeschlossen. Diese Zeiträume können einvernehmlich verlängert werden.