Vermögensrechtliche Beziehungen – Regelu · Vermögensrechtliche Beziehungen – Regelung (BRD)
§ 0 Vermögensrechtliche Beziehungen – Regelu
Protokoll zum Vertrag vom 15. Juni 1957 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen *1)
StF: BGBl. Nr. 222/1975 (NR: GP XIII RV 689 AB 774 S. 73. BR: AB 954 S. 322. )
_____________
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 119/1958
In dem Wunsche, die Durchführung des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Regelung vermögensrechtlicher Beziehungen vom 15. Juni 1957 (im folgenden als „Vermögensvertrag“ bezeichnet) abzuschließen, haben die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland folgendes vereinbart:
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. März 1975 ausgetauscht; das Protokoll tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 2 am 6. Mai 1975 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.