Zollabkommen über Behälter (1972) · Zollabkommen über Behälter (1972)
§ 17 Zollabkommen über Behälter (1972)Artikel 17
Kapitel V Kapitel römisch fünf VERSCHIEDENE BESTIMMUNGEN
Die Anlagen dieses Abkommens und das Unterzeichnungsprotokoll sind Bestandteil des Abkommens.