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Afrikanischer Entwicklungsfonds · Afrikanischer Entwicklungsfonds

§ 17 Afrikanischer Entwicklungsfonds

Prüfung und Bewertung

En vigueurTexte officiel

Es wird eine umfassende, fortlaufende Prüfung der vom Fonds finanzierten abgeschlossenen Vorhaben, Programme und Tätigkeiten durchgeführt, um dem Direktorium und dem Präsidenten ein Urteil darüber zu ermöglichen, ob der Fonds seine Ziele voll verwirklicht. Der Präsident trifft mit Zustimmung des Direktoriums Maßnahmen zur Durchführung dieser Prüfungen, deren Ergebnisse dem Direktorium über den Präsidenten mitgeteilt werden.