Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Phi · Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (Philippinen)
§ 28 Doppelbesteuerung – Einkommensteuer (PhiDiplomaten und Konsularbeamte
Artikel 28
Dieses Abkommen berührt nicht die steuerlichen Vorrechte, die den Diplomaten und Konsularbeamten nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts oder auf Grund besonderer Übereinkünfte zustehen.