Schätzungsrichtlinien für den Eigenverbr · Schätzungsrichtlinien für den Eigenverbrauch
§ 3 Schätzungsrichtlinien für den Eigenverbr
(1) Diese Verordnung ist erstmals auf den Veranlagungszeitraum 1984 anzuwenden. Die Verordnung vom 15. Feber 1973, BGBl. Nr. 86, ist letztmals auf den Veranlagungszeitraum 1983 anzuwenden.