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Internationales Übereinkommen zur Harmon · Internationales Übereinkommen zur Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen

§ 23 Internationales Übereinkommen zur Harmon

Ersuchen, Mitteilungen und Einwände

En vigueurTexte officiel

Der Generalsekretär der Vereinten Nationen unterrichtet alle Vertragsparteien und alle Staaten über alle Ersuchen, Mitteilungen und Einwände nach Artikel 22 und das Datum des Inkrafttretens einer Änderung.