§ 1 Doppelbesteuerung und zur Verhinderung dPersönlicher Geltungsbereich
Artikel 1
Dieses Übereinkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.
Historique des modifications
- In Kraft seit 2018-07-01
Artikel 1
Dieses Übereinkommen gilt für Personen, die in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind.