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Europäische Bank für Wiederaufbau und En · Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

§ 19 Europäische Bank für Wiederaufbau und En

Sonderfondsmittel

En vigueurTexte officiel

Der Ausdruck „Sonderfondsmittel“ bezeichnet die Mittel der einzelnen Sonderfonds; dazu gehören

i) Mittel, welche die Bank zur Aufnahme in einen Sonderfonds übernommen hat;

ii)

Mittel aus Rückzahlungen im Zusammenhang mit Darlehen oder Garantien sowie Erlöse aus Kapitalbeteiligungen, die mit Sonderfondsmitteln finanziert wurden und die nach den für den betreffenden Sonderfonds geltenden Regelungen diesem Sonderfonds zufallen;

iii)

Einnahmen aus der Anlage von Sonderfondsmitteln.