Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liech · Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liechtenstein
§ 1 Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liech
Bei der Einkommensbesteuerung österreichischer Grenzgänger im Sinn des Art. 15 Abs. 4 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA), BGBl. Nr. 24/1971 , sind zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung jedenfalls nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die in Liechtenstein gezahlten Steuern anzurechnen.
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- Bezüge aus öffentlichen Kassen aus Liech Art. 15