Privatisierungsgesetz · Privatisierungsgesetz
§ 4 Privatisierungsgesetz
Der Zuschlag bedarf der Zustimmung der Bundesregierung, wenn die Privatisierung nicht über die Börse erfolgt.
Privatisierungsgesetz · Privatisierungsgesetz
Der Zuschlag bedarf der Zustimmung der Bundesregierung, wenn die Privatisierung nicht über die Börse erfolgt.