Internationaler Währungsfonds - Quotener · Internationaler Währungsfonds - Quotenerhöhung
§ 1 Internationaler Währungsfonds - Quotener
(1) Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 684 Millionen Sonderziehungsrechte auf 1 872,3 Millionen Sonderziehungsrechte erhöht.
(2) Der zusätzliche Quotenanteil am Internationalen Währungsfonds ist von der Oesterreichischen Nationalbank zu übernehmen.