Selbstberechnung der Bestandvertragsgebü · Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr - Ausnahmen
§ 3 Selbstberechnung der Bestandvertragsgebü
Wenn ein Bestandgeber am 30. Juni 1999 die Bewilligung zur Selbstberechnung der Gebühr nach § 3 Abs. 4 GebG gehabt hat, ist diesem zumutbar, die Gebühr für die weiterhin in seinem Betrieb abgeschlossenen gleichartigen Rechtsgeschäfte selbst zu berechnen.