Finalitätsgesetz · Finalitätsgesetz
§ 14b Finalitätsgesetz
Anwendungsbereich
Interoperable Systeme sind zwei oder mehr Systeme, deren Systembetreiber eine Vereinbarung untereinander geschlossen haben, die eine Ausführung von Zahlungs- bzw. Übertragungsaufträgen zwischen den betreffenden Systemen beinhaltet.