Sichtvermerkzwang - Aufhebung (El Salvad · Sichtvermerkzwang - Aufhebung (El Salvador)
§ 5 Sichtvermerkzwang - Aufhebung (El SalvadArtikel 5
Artikel 4
Jeder der beiden Vertragsstaaten kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit die Durchführung dieses Abkommens vorübergehend aussetzen. Die Aussetzung ist dem anderen Vertragsstaat unverzüglich auf diplomatischem Wege mitzuteilen.