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Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Bolivien) · Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Bolivien)

§ 6 Sichtvermerkzwang - Aufhebung (Bolivien)

Artikel 6

En vigueurTexte officiel

Jeder der beiden Staaten kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, Ordnung oder Gesundheit die Anwendung dieses Abkommens vorübergehend aussetzen. Diese Aussetzung ist der anderen Regierung unverzüglich auf diplomatischem Wege mitzuteilen. Das gleiche gilt, wenn diese Maßnahme aufgehoben wird.