Übereinkommen über die Änderung von Name · Übereinkommen über die Änderung von Namen und Vornamen
§ 1 Übereinkommen über die Änderung von Name
Artikel 1
Dieses Übereinkommen betrifft die Änderungen von Namen oder Vornamen, die von der zuständigen Behörde bewilligt werden, mit Ausnahme derjenigen, die sich aus Änderungen des Personenstandes oder aus der Berichtigung eines Irrtums ergeben.