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Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Tunesi · Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Tunesien)

§ 1 Sichtvermerkspflicht - Aufhebung (Tunesi

Artikel 1

En vigueurTexte officiel

Österreichische und tunesische Staatsangehörige, die einen von den zuständigen Behörden ihres Landes ausgestellten gültigen Reisepaß besitzen, dürfen zu einem nicht Erwerbszwecken dienenden Aufenthalt sichtvermerksfrei in das Gebiet des anderen Vertragsstaates einreisen und sich dort drei Monate aufhalten.