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Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße · Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße (BRD)

§ 26 Durchgangsverkehr auf der Roßfeldstraße Artikel 26

En vigueurTexte officiel

(1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist für die Dauer von zehn Jahren nach seinem Inkrafttreten unkündbar, danach mit einer Frist von zwei Jahren kündbar.

(2) Im Falle der Kündigung werden die Vertragsstaaten in Verhandlungen über die Möglichkeit einer anderweitigen befriedigenden Regelung des Durchgangsverkehrs eintreten.