Sichtvermerkpflicht - Aufhebung (Zypern) · Sichtvermerkpflicht - Aufhebung (Zypern)
§ 2 Sichtvermerkpflicht - Aufhebung (Zypern)
Artikel 2
Unbeschadet der Bestimmung des letzten Absatzes des Artikels 1 ist für die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder für einen drei Monate übersteigenden Aufenthalt im Gebiet des anderen Vertragsstaates ein Sichtvermerk erforderlich.