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Gefährdungsbereich des Munitionslagers L · Gefährdungsbereich des Munitionslagers Langenlebarn

§ 1 Gefährdungsbereich des Munitionslagers L

En vigueurTexte officiel

Als Gefährdungsbereich des Munitionslagers Langenlebarn wer die im § 2 näher bezeichneten Teile der Katastralgemeinden Langenlebarn-Oberaigen, -Unteraigen, Königstetten und Tulbing (Gerichtsbezirk Tulln) bestimmt. Die genaue Abgrenzung der vom Gefährdungsbereich erfaßten Teile ist aus den einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen 1 und 2 im einzelnen ersichtlich.