Gefährdungsbereich des Munitionslagers A · Gefährdungsbereich des Munitionslagers Allentsteig
§ 1 Gefährdungsbereich des Munitionslagers A
Als Gefährdungsbereich des Munitionslagers Allentsteig werden die im § 2 näher bezeichneten Teile der Katastralgemeinden Edelbach, Allentsteig, Äpfelgschwendt und Merkenbrechts (Gerichtsbezirk Allentsteig) bestimmt. Die genaue Abgrenzung der vom Gefährdungsbereich erfaßten Teile ist aus den einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Anlagen 1 und 2 im einzelnen ersichtlich.