Abkommen über den Personenverkehr (BRD) · Abkommen über den Personenverkehr (BRD)
§ 0 Abkommen über den Personenverkehr (BRD)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über den Personenverkehr
StF: BGBl. Nr. 329/1969
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Bundesrepublik Deutschland, in dem Wunsche, den Personenverkehr zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zu erleichtern, sind wie folgt übereingekommen:
Das vorliegende Abkommen ist nach Durchführung des in seinem
Artikel 10 Absatz 1 vorgesehenen Notenwechsel am 8. August 1969 in Kraft getreten.