§ 0 Grenzdienststelle Salzburg Hauptbahnhof,
Vereinbarung gemäß Art. 1 Abs. 3 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr zur Errichtung vorgeschobener deutscher Grenzdienststellen im Bahnhof Salzburg Hauptbahnhof und über die Grenzabfertigung in Zügen während der Fahrt auf der Strecke Salzburg-München
StF: BGBl. Nr. 707/1974
BGBl. Nr. 513/1985