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Rechtsstellung der Flüchtlinge (Frankrei · Rechtsstellung der Flüchtlinge (Frankreich)

§ 5 Rechtsstellung der Flüchtlinge (Frankrei

Artikel 5

En vigueurTexte officiel

Dieses Abkommen berührt nicht:

1. das Recht jedes der beiden Vertragsstaaten, dem Inhaber eines vom anderen Vertragsstaat gemäß Artikel 28 der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge ausgestellten Reisedokumentes jederzeit den zeitlich unbeschränkten Aufenthalt zu gestatten,

2. die den Flüchtlingen durch die Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge zustehenden Rechte und

3. das Abkommen zwischen den Vertragsstaaten über die Übernahme von Personen an der Grenze.